Standsicherheitsprüfungen / Wiederkehrende Bauwerksprüfungen
Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in Teilen für sich alleine stand- und verkehrssicher sein. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer des Bauwerks.
Bauliche Anlagen müssen Wind, Schnee, Wasser und Feuchtigkeit sowie pflanzlichen und tierischen Schädlingen wiederstehen. Die Folge können z. B. Korrosions- oder Verwitterungsprozesse sein. Dadurch verändert sich ein Gebäude.
Für Sonderbauten mit großem Gefährungspotenzial, wie z. B. Hallen mit großen Deckenstützweiten oder -auskragungen, für Hochhäuser und Versammlungsstätten gelten besondere Anforderungen.
Die rechtzeitige Schadenserkennung bedeutet die Aufrechterhaltung des vorhandenen Qualitätsstandards über die Dauer der Nutzung. Eine frühzeitige Schadensbehebung bedeutet eine Minimierung von Schadensfolgen und -kosten.
Verantwortlich für die Instandhaltung ist der Eigentümer. Dementsprechend führen wir im Auftrag verschiedener Eigentümer wiederkehrende Bauwerksprüfungen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, z. B. der VDI 6200, durch.