Standsicherheitsprüfungen / Wiederkehrende Bauwerksprüfungen

Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in Teilen für sich alleine stand- und verkehrssicher sein. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer des Bauwerks.

Standsicherheitsprüfungen / Wiederkehrende Bauwerksprüfungen

Bauliche Anlagen müssen Wind, Schnee, Wasser und Feuchtigkeit sowie pflanzlichen und tierischen Schädlingen wiederstehen. Die Folge können z. B. Korrosions- oder Verwitterungsprozesse sein. Dadurch verändert sich ein Gebäude.

Für Sonderbauten mit großem Gefährungspotenzial, wie z. B. Hallen mit großen Deckenstützweiten oder -auskragungen, für Hochhäuser und Versammlungsstätten gelten besondere Anforderungen.

Die rechtzeitige Schadenserkennung bedeutet die Aufrechterhaltung des vorhandenen Qualitätsstandards über die Dauer der Nutzung. Eine frühzeitige Schadensbehebung bedeutet eine Minimierung von Schadensfolgen und -kosten.

Verantwortlich für die Instandhaltung ist der Eigentümer. Dementsprechend führen wir im Auftrag verschiedener Eigentümer wiederkehrende Bauwerksprüfungen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, z. B. der VDI 6200, durch.